Wir kennen das nur zu gut. Wenn wir unter Druck kommen haben wir zwei grundsätzliche Strategien: Entweder weichen wir dem Druck oder wir stellen uns diesem und richten uns neu aus.
Für die Gemeinde Eglisau - und alle anderen Gemeinden auch - stellt sich diese Frage aufgrund des steigenden Finanzierungsdrucks durch sinkende Wirtschaftsleistung einerseits und andererseits von Mehrausgaben ausser unserer Kontrolle, sowie der in der Kantonsverfassung und dem Gemeindegesetz erhaltenen Richtlinie eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes für die Gemeinden.
„Weichen“ bedeutet, dass es den Gemeinden gestattet ist, diesem Druck durch Steuererhöhung oder Verschuldung zu entgehen und zulasten des Eigenkapitals in etwa so zu haushalten, wie es bisher der Fall war.
„Wandeln“ bedeutet, dass der Finanzhaushalt verändert wird. Das geht mit dem gut gespitzten Rotstift für die Ausgaben und dem am Ende abgekauten Bleistift für neue Ideen von Finanzierungsquellen.
Wir stimmen über ein Budget 2021 ab, sowie die Erhöhung des Steuerfusses von bisher 37% auf 41%.
Wir stimmen nicht ab über zwei Budgetvarianten, davon eine radikal gewandelt. Dieses zur Diskussion stehende Budget wurde vom Gemeinderat schon in Teilen gewandelt (Beispielsweise wurde die Realisierung des Begegnungs- und Gestaltungskonzeptes auf spätere Jahre verschoben), nun sind wir gefragt, dem vorgeschlagenen Budget dem Weichen zuzustimmen und Teile des Restdruckes mit mehr Steuergeldern aufzufangen.
Nur, reicht das? Oder durchwirken und warten, bis mit der Einheitsgemeinde die Karten eh neu gemischt werden? Damit entgingen wir der Drohung des Notbudgets und der Vorgabe des Regierungsrates für Steuerfuss und Budget. Nur, wäre das wirklich so schlimm und rechtfertigt es, weiter mit einer Haushaltsidee zu fahren, wie sie vor Corona richtig war?
In der Durchsicht des publizierten Budgets entdecke ich weder das Werk des radikalen Rotstiftes noch des kreativen abgekauten Bleistiftes. Es ist natürlich so, dass ein Wandeln in der Geisteshaltung des Finanzhaushaltes für uns sehr stark spürbar wird. Und ich spreche nicht davon, dass für die/den neuen Liegenschaftsverwalter/-in keine neuen Möbel gekauft werden (was kein erfundenes Beispiel ist, sondern tatsächlich budgetiert) und vielen anderen Ansatzpunkten, die dem Rotstift fette Beute versprechen. Da fallen auch Kosten für das Verschieben von Parkplätzen und Neuanschaffungen von Parkuhren von knapp 60‘000.- auf. Das mit dem Parkieren klugerweise verlinkte kurzfristige Konzept zur Begegnungszone wird dazu mit knapp 300‘000 veranschlagt. Wussten Sie, dass wir in der Gebührenordnung den Grundsatz haben, dass wir mit den Parkgebühren eine verkehrspolitische Steuerung vornehmen? Wir wären mittels gesetzlicher Grundlage (in unserer Gebührenverordnung) ermächtigt, vom Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip abzuweichen und im Rahmen der Rechtsgleichheit mit dem Parkieren sogar Gewinn zu machen. Das nur als Beispiel, was Umdenken bedeuten kann. Und als Vorankündigung, was Die Mitte an Vorschlägen zu Begegnung und Parkieren am Ausarbeiten ist. Stimmen Sie weitsichtig ab.
Ihr Sven Patrick Stecher
Präsident Die MItte Eglisau